Containerbroschuere_12Seiten_030817

9 Das LaCont Betonlager entspricht allen gesetzlichen Anforderun- gen für die Lagerung von Gefahrstoffen aller Art, insbesondere auch für die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten. Dabei kommen nur Bauteile zur Anwendung, für welche eine Zu- lassung bzw. Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Betonlager zur Lagerung von Fässern und IBC 1 ... Gasflaschenlager Beton F30 2 ... Beton Brandschutzdepot 3 ... Brandschutzcontainer F90 Beton 4 ... Betonlager für organische Peroxide DIBt Berlin Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zul.-Nr.: Z-38.5-247 1 2 3 4

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