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Sichere Lagerung, komplett montierte Anlieferung

Gasflaschenlagersysteme im Außenbereich

Sichere Gasflaschenlagerung nach TRGS 510

Druckgasflaschen gehören in vielen Industrien, im Handwerk sowie in der Landwirtschaft zum täglichen Arbeitsmittel. Der Umgang mit unter Druck stehenden Gasen, wie Sauerstoff, Acetylen, Stickstoff oder Propangas, birgt enorme Gefahren. Um Mensch und Umwelt zu schützen, fordert der Gesetzgeber mit der TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) strenge Sicherheitsmaßnahmen bei der Lagerung.

Fehlerhafte Lagerung, ungesicherte Flaschen oder mangelnde Belüftung können zu schwerwiegenden Unfällen führen. Lacont bietet Ihnen ein umfassendes Portfolio an zertifizierten Systemen zur Gasflaschenlagerung, vom Kleingasfachschrank für den Außenbereich bis hin zum feuerbeständigen F90-Brandschutzlager für die direkte Wandaufstellung am Gebäude.

Robuste Gasflaschenlagersysteme

Unsere hochwertigen Gasflaschenlagersysteme bieten zuverlässigen Schutz und Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Kleingasflaschenschränke K-GFS

Zur Lagerung von Propangasflaschen außerhalb von Gebäuden

  • Konstruktion komplett aus verzinktem Stahlblech
  • Be- und Entlüftung über die Lüftungsspalten oberhalb und unterhalb der Türen
  • Türen über Zylinderschloss abschließbar zum Schutz vor Zugriff von Unbefugten
  • Kennzeichnung durch Warnzeichen nach ASR A1.3

    Kleingasflaschenschränke

    Zur Lagerung von Propangasflaschen außerhalb von Gebäuden

    • Konstruktion komplett aus verzinktem Stahlblech
    • Rückwand und Dach geschlossen
    • Seitenwände und Türen mit Lochbild für vorgeschriebene Lüftung nach TRGS 510
    • Stabiler Boden und Zwischenboden als Stellfläche
    • Türen über Zylinderschloss abschließbar zum Schutz vor Zugriff von Unbefugten
    • Kennzeichnung durch Warnzeichen nach ASR A1.3
    • Zerlegte Anlieferung zur Selbstmontage gemäß mitgelieferter Aufbauanleitung

    TRG 700 / TRG 1050 / TRG 1400

    Zur Lagerung von Druckgasflaschen nach TRGS 510 in und außerhalb von Gebäuden

    • Außenkorpus aus verzinktem Stahlblech, Pulverbeschichtung in RAL 7035 – lichtgrau
    • Tür/en komplett aus Stahlblech oder Stahlblechtür mit Plexiglasausschnitt
    • Hoher Korrosionsschutz
    • Abhängig von der definierten Brandlast auch im Gebäude aufstellbar – siehe TRGS 510, DGUV und TRGS 526
    • Lagerung und Betrieb auch ohne die Einhaltung der Schutzbereiche nach TRGS 510
    • Schräg nach vorn geneigtes Dach
    • Edelstahlboden zur Vermeidung von Schlagschäden
    • Be- und Entlüftung über Lüftungsöffnungen in der Tür und unter dem Dachüberstand
    • Anschluss an eine bauseitige technische Entlüftung in der Schrankdecke vorbereitet (DN 80)
    • Tür/en über Zylinderschloss abschließbar
    • Kennzeichnung durch Warnsymbol nach ASR A1.3
    TRG-Zellen mit Komplettausstattung
    • 2 x senkrechte C-Schienen auf der Rückwand
    • 2 x waagerechte C-Schienen für Armaturenmontage, höhenverstellbar
    • 1 x Flaschenhalter (Spanngurte) für 50 Liter Druckgasflaschen
    • Bohrungen in der Decke für Rohrdurchführungen (ø 25 mm) inkl. Blindstopfen

    Gasflaschenschränke / -container

    Druckgasflaschen gehören zu den Lagergütern, die wegen ihres hohen Gefahrenpotentials strengen Auflagen unterliegen. So dürfen Gasflaschen nicht in Kellerräumen, Garagen oder Arbeitsräumen gelagert werden. Die Gasflaschenschränke und Container sind für die Außenaufstellung konzipiert und erfüllen im Sinne der TRGS 510 die Anforderungen an ein Freilager.

    Gasflaschenschränke

    • Geschweißte Profilstahlkonstruktion
    • Seitenwände und Dach aus verzinkten und lackierten Stahlblechen
    • Rückwand aus verzinktem und beschichtetem Trapezblech
    • Gittertür
    • Kragarmfachteiler mit Kettensicherung (ausklappbar)
    • Kranösen serienmäßig
    • Je nach Ausführung mit Flügel- oder Doppelflügeltür
    • Komplett montierte Anlieferung
    Gasflaschencontainer

    Druckgasflaschen gehören zu den Lagergütern, die wegen ihres hohen Gefahrenpotentials strengen Auflagen unterliegen. So dürfen Gasflaschen nicht in Kellerräumen, Garagen oder Arbeitsräumen gelagert werden. Die Gasflaschenschränke und Container sind für die Außenaufstellung konzipiert und erfüllen im Sinne der TRGS 510 die Anforderungen an ein Freilager.

    • Geschweißte Profilstahlkonstruktion
    • Seitenwände und Dach aus verzinkten und lackierten Stahlblechen
    • Rückwand aus verzinktem und beschichtetem Trapezblech
    • Gittertür
    • Kragarmfachteiler mit Kettensicherung (ausklappbar)
    • Kranösen serienmäßig
    • Je nach Ausführung mit Flügel- oder Doppelflügeltür
    • Sehr robuste Ausführung entsprechend den Anforderungen der TRGS 510 (Technische Regeln für Druckgase)
    • Komplett montierte Anlieferung

    Gasflaschenlager F90 Stahl

    • Zur vorschriftsmäßigen Außenlagerung von Druckgasflaschen nach TRGS 510
    • Dach und Wände in feuerbeständiger Ausführung nach DIN 4102
    • Kragarmfachteiler mit Kettensicherung (ausklappbar)
    • Die Anlieferung erfolgt in montiertem Zustand
    • Gitterflügeltür abschließbab
    • Je nach Ausführung mit Flügel- oder Doppelflügeltür
    • Aufstellung direkt am Gebäude ohne Sicherheitsabstand
    • Komplett montierte Anlieferung!

    Gasflaschenlager Beton

    Das Lagern von Gasflaschen (Druckbehältern) ist in der TRGS 510 geregelt. Das heißt: die Gasflaschen müssen auf ebenen Boden sicher stehen und sind gegen Umfallen zu sichern, z.B. Lagerung in Paletten, Aufstellen mit Sicherungskette.

    • Korpus aus Stahlbeton Festigkeitsklasse C 30/37
    • Wände F30 feuerhemmend gemäß DIN 4102
    • Integriertes Vordach als Wetterschutz
    • Außenflächen mit Spritzputz, Innenflächen mit Anstrich
    • Inkl. Dachbeschichtung und Entwässerung
    • 2-flügeliges, abschließbares Gittertor, feuerverzinkt
    • Haltebügel mit Sicherungskette für zusätzliche Abtrennung
    • Schlüsselfertig montierte Anlieferung

    Durch die beweglichen Kragarme ist eine flexible Lagerung von Einzelflaschen und/oder Gasflaschenpaletten möglich.

      Gasflaschenhandling

      Gasflaschenroller

      • Zum sicheren Transportieren von Stahlflaschen
      • Geschweißte Stahlrahmenkonstruktion pulverbeschichtet RAL 5012
      • Flaschenhalter mit Kettensicherung oder Metallbügel
      • Sicherheitsgriffe nach geltenden Sicherheitsvorschriften
      • Räder rollengelagert
      • GFR27-V geeignet für Propangasflaschen (Plattform L x B = 350 x 350 mm)
      Gasflaschenwagen

      • Zum sicheren Transportieren von Stahlflaschen
      • Geschweißte Stahlrahmenkonstruktion pulverbeschichtet RAL 5012
      • Flaschenhalter für 2 Stahlflaschen mit Kettensicherung
      • Sicherheitsgriffe nach geltenden Sicherheitsvorschriften
      • Räder rollengelagert, Vollgummibereifung
      • Mit praktischem Werkzeugkasten
      • GSW50-VS mit Stützrad (Ø 200 mm)
      Gasflaschenkarren

      • Zum sicheren Transportieren von Stahlflaschen
      • Geschweißte Stahlrahmenkonstruktion pulverbeschichtet RAL 5012
      • Flaschenhalter mit Kettensicherung für 1 oder 2 Stahlflaschen
      • Sicherheitsgriffe nach geltenden Sicherheitsvorschriften
      • Räder rollengelagert, Vollgummibereifung
      • Mit Stützrad (Ø 160 mm)
      • GFK1-VS mit Neigungsverstellung durch Federverriegelung

      Gasflaschenpalette GFP-1211

      Zur Lagerung und zum Transport von Propangasflaschen

      • Stabile Rahmenkonstruktion, komplett feuerverzinkt
      • Durch Fußkonstruktion unterfahrbar mit Stapler oder Hubwagen
      • Kapazität: 12 Stück Gasflaschen 11 kg oder 20 Stück Gasflaschen 5 kg
      • Maße B x T x H in mm = 1230 x 1015 x 975
      • Gewicht: 61 kg
      • Bausatz zur Selbstmontage, Rahmen vormontiert
      Gasflaschenpalette GFP-2411

      Zur Lagerung und zum Transport von Propangasflaschen

      • Stabile Rahmenkonstruktion, komplett feuerverzinkt
      • Gitter-Seitenwände
      • Dach aus verzinktem Trapezblech
      • Gitter-Doppelflügeltür abschließbar mit Vorhängeschloss
      • 2 Lagerebenen
      • Durch Fußkonstruktion unterfahrbar mit Stapler oder Hubwagen
      • Kapazität: 24 Stück Gasflaschen 11 kg oder 40 Stück Gasflaschen 5 kg
      • Maße B x T x H in mm = 1245 x 1015 x 1760
      • Gewicht: 120 kg
      Gasflaschenpalette GFP-1233

      Zur Lagerung und zum Transport von 33 kg-Gasflaschen

      • Stabile Rahmenkonstruktion, komplett feuerverzinkt
      • Durch Fußkonstruktion unterfahrbar mit Stapler oder Hubwagen
      • Kapazität: 12 Stück Gasflaschen 33 kg
      • Maße B x T x H in mm = 1400 x 1060 x 1710
      • Gewicht: 110 kg
      • Bausatz zur Selbstmontage, Rahmen vormontiert
      Gasflaschenpalette GFP-1250

      Zur Lagerung und zum Transport von 50 kg-Gasflaschen

      • Stabile Rahmenkonstruktion, komplett feuerverzinkt
      • Durch Fußkonstruktion unterfahrbar mit Stapler oder Hubwagen
      • Integrierte klappbare Aufrollrampe
      • Kapazität: 12 Stück Gasflaschen 50 kg
      • Maße B x T x H in mm = 1015 x 810 x 1150
      • Gewicht: 90 kg
      • Bausatz zur Selbstmontage, Rahmen vormontiert

      Gesetzkonforme Gasflaschenlagerung nach TRGS 510

      Der Umgang mit Druckgasflaschen erfordert im Arbeitsalltag höchste Aufmerksamkeit. In der Metallbearbeitung, auf Baustellen oder in industriellen Fertigungsprozessen bergen Gase wie Sauerstoff, Acetylen, Argon oder Propangas ein hohes Gefahrenpotenzial. Die gesetzlichen Vorgaben der TRGS 510 sind daher streng und verlangen sichere Lösungen für die Aufstellung, den Brandschutz und die Belüftung.

      Mit dem umfangreichen Produktsortiment von LaCont zur Gasflaschenlagerung decken Sie alle Anforderungen von der einzelnen Propangasflasche bis zum Großcontainer gesetzeskonform ab. Unsere Systeme schützen Ihre Druckgasbehälter zuverlässig vor unbefugtem Zugriff, Witterungseinflüssen oder thermischen Überlastungen.

      Gasflaschenlagerung Gesetze – Die TRGS 510

        Praxisinfo 12

      Was Sie bei der Lagerung von Druckgasflaschen beachten sollten!
      Druckgasflaschen gehören zu den Lagergütern, die wegen ihres hohen Gefahrenpotentials strengen Auflagen unterliegen. Die wichtigsten Vorschriften sind in der TRGS 510 geregelt. Im Folgenden haben wir wichtige Auszüge aus der TRGS 510 zusammengestellt.

      4.2 Lagerorte und -räume:

      (4) Gefahrstoffe dürfen grundsätzlich nicht an solchen Orten gelagert werden, an denen dies zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen kann.

        1. Solche Orte sind insbesondere Verkehrswege. Zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume,
          Flure, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe.
        2. Für die Lagerung nicht geeignete Orte sind u.a. Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte.
        3. Gefahrstoffe dürfen in Arbeitsräumen nur gelagert werden, wenn die Lagerung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist und in besonderen Einrichtungen erfolgt, die dem Stand der Technik entsprechen.
      Lithium-Ionen-Lagerung
      Lithium-Ionen-Lagerung

      10.1 Anwendungsbereich:

      (1) Die Regelungen sind bei der Lagerung von Gasen, die mit H220, H221, H270, H280 oder H281 nach CLP-VO gekennzeichnet sind und die in Mengen über 2,5 l gelagert werden, zu beachten.

      10.2 Organisatorische Maßnahmen:

      (1) Druckgasbehälter müssen gegen Umfallen oder Herabfallen gesichert werden. Die Ventile sind mit einer geeigneten Schutzeinrichtung zu schützen.

      (2) Im Lager dürfen Gase nicht umgefüllt werden, desgleichen dürfen keine Instandhaltungsarbeiten von Druckgasbehältern durchgeführt werden.

      (3) Akut toxische Gase müssen unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.

      (4) Mit H330 gekennzeichnete Gase dürfen in Räumen nur gelagert werden, wenn diese über eine Gaswarneinrichtung verfügen, die bei Überschreitung der zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte akustisch und optisch alarmiert.

      10.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz:

      (1) Bei der Lagerung in Lagerräumen

        1. müssen die Lagerräume von angrenzenden Räumen durch mindestens feuerhemmende Bauteile (F 30) getrennt sein,
        2. müssen Bauteile feuerbeständig sein, wenn in angrenzenden Räumen, die nicht dem Lagern von Gasen dienen, Brand- oder Explosionsgefahr besteht,
        3. müssen die Außenwände von Lagerräumen mindestens feuerhemmend sein. Beträgt der Sicherheitsabstand zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, mindestens 5 Meter, kann die Außenwand aus nicht brennbarem Material bestehen.

      (2) Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, einen Schutzabstand von mindestens 5 Meter einhalten.

      (3) Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in geeigneten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten gelagert werden. Akut toxische Gase dürfen dabei nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken gelagert werden, die einen 120-fachen Luftwechsel pro Stunde aufweisen. Oxidierende Gase oder entzündbare dürfen dabei nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken gelagert werden, die einen zehnfachen Luftwechsel pro Stunde aufweisen.

      (4) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert werden, wenn

      1. bei technischer Lüftung ein zweifacher Luftwechsel in der Stunde gewährleistet ist,
      2. bei natürlicher Belüftung die Lüftungsöffnungen mindestens einen Gesamtquerschnitt von 10% der Grundfläche dieses Raumes haben, eine Durchlüftung bewirken und der Fußboden nicht mehr als 1,5 m unter der Geländeoberfläche liegt oder
      3. sie in Sicherheitsschränken gelagert werden, die die Anforderungen der DIN EN 14470-2 erfüllen.

      (5) Räume, in denen Druckgasbehälter gelagert werden, müssen ausreichend be- und entlüftet werden.
      Eine natürliche Lüftung ist ausreichend, wenn unmittelbar ins Freie führende Lüftungsöffnungen mit
      einem Gesamtquerschnitt von mindestens 1/100 der Bodenfläche des Lagerraumes vorhanden sind.

      10.4 Besondere Schutzmaßnahmen:

      (1) Bei akut toxischen oder entzündbaren Gasen sind Schutzbereiche um Druckgasbehälter einzurichten. Diese Bereiche sind in der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen, z. B. können Explosionsschutzmaßnahmen notwendig sein.

      Lithium-Ionen-Lagerung
      Lithium-Ionen-Lagerung

      FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Gasflaschenlagersystemen

      Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Gasflaschenlagersystemen von LaCont

      Was muss bei der Lagerung von Druckgasflaschen beachtet werden?

      Druckgasflaschen gehören zu den Lagergütern, die wegen ihres hohen Gefahrenpotentials strengen Auflagen unterliegen. Die wichtigsten Vorschriften sind in der TRGS 510 geregelt. Im Folgenden haben wir wichtige Auszüge aus der TRGS 510 zusammengestellt.

      → Praxisinfo Gasflaschenlagerung Gesetze – Die TRGS 510

      Druckgasflaschen müssen grundsätzlich gegen Um- und Herabfallen gesichert und mit Schutzkappen bzw. Ventilschutzeinrichtungen versehen werden. Die Lagerung in Verkehrswegen (Flure, Treppenhäuser, Rettungswege) sowie in Aufenthalts- und Sanitärräumen ist strikt verboten.

      Dürfen Gasflaschen in geschlossenen Arbeitsräumen gelagert werden?

      Die Lagerung von Druckgasflaschen in Arbeitsräumen ist im Regelfall unzulässig. Ausnahmen gelten nur, wenn spezielle Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten und einer funktionsfähigen technischen Lüftung eingesetzt werden.

      Wann benötige ich ein F90-Brandschutzlager?

      Ein F90-Lager ist dann die ideale Wahl, wenn Gasflaschen platzsparend direkt an Betriebshabitate oder Außenwände von Gebäuden angrenzend gelagert werden müssen. Durch die feuerbeständige Isolierung sind benachbarte Bereiche vor externer Brandeinwirkung geschützt und Sicherheitsabstände entfallen.

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